Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt den Willen des Patienten, wenn er durch eine Erkrankung (Koma) nicht mehr selbst in der Lage ist.
Die verfügende Person bestimmt hierbei eine Person Ihres Vertauens, die Wünsche in der Patientenverfügung gegenüber eines Arztes durchsetzen soll.
Die Patientenverfügung ist für alle bindend. Das gilt für einen Betreuer, genauso wie für den Arzt. Wenn ein Arzt sich aus Gewissensgründen nicht in der Lage sieht, den Wünschen des Patienten nachzukommen, muss er für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus sorgen.
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