Senioren-Fragen?

Pinnwand

Info

Forum

Pinnwand, Nachrichten, Termine, Mitteilungen, Neuigkeiten, Grüße !

Über Senioren-Fragen, Benutzung des Forums, Benutzung der  Pinnwand und des Haftungsausschlusses

forum pflegende angehörige

Zurück zur Hauptseite
E-Mail

Hilfe für pflegende
Angehörige

Pflegefall was nun?
Der Weg zur Pflegestufe
Welche Pflegeformen gibt es?
Recht in der Pflege
Adressen

Partnerseite

Seniorenzeitung

Die gesetzliche Betreuung

Wenn eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen für sie eine Betreuerin oder einen Betreuer. Diese haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handeln in dem Aufgabenkreis, der vom Gericht festgelegt wird, für den Betroffenen. Die rechtliche Betreuung hat mit der tatsächlichen Pflege und Versorgung eines kranken Menschen nichts zu tun. Es geht darum, an Stelle des Betroffenen, der dies nicht mehr selbst tun kann, tätig zu werden.

Der Antrag ist beim Amtsgericht zu stellen und das Amtsgericht entscheidet auch auf Grund eines ärztlichen Gutachtens und eines Sozialberichtes, ob eine Betreuung notwendig ist.

 


Links

 Lexikon Betreuungsrecht

 BGB Betreuungsrecht
 


zurück