Ihr Anspruch: Rehabilitation vor Pflege - als Patient oder als Angehöriger haben Sie das Recht, diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches für sich oder Ihren Angehörigen mit Leben zu erfüllen.
Sprechen Sie bitte den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des behandelnden Akut-Krankenhauses an.
Während der Reha haben sie genügend Zeit die zukünftige Pflege zu planen.
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