Widerspruch
Ihr Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe wurde abgelehnt, oder Sie sind mit der bewilligten Stufe nicht einverstanden? Dann sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Zunächst fordern Sie bei der Pflegekasse eine Durchschrift des Gutachtens des medizinischen Dienstes an. Ihr Widerspruch sollte Bezug nehmen auf dieses Gutachten und gut begründet sein. Die Begründung zum Widerspruch kann auch nachgeliefert werden. Die Begründung muß jeweils individuell Bezug auf das Gutachten nehmen.
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