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Brauche ich für Haltegriffe, Rampen oder einen schwellenarmen Balkonzugang die Zustimmung meines Vermieters?
Ja: Sobald in die Wohnung oder den Balkon baulich eingegriffen wird, brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Mobile Hilfen ohne feste Montage sind meist unproblematischer. Entscheidend sind Art der Maßnahme, eine klare Begründung des Bedarfs und eine schriftliche Regelung zu Einbau, Kosten und Rückbau.

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